ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für die Erbringung von Gebäudereinigungsleistungen der
Meteor Nofer GmbH, Im Husarenlager 2, 76187 Karlsruhe
Geschäftsführer: Christian Nofer, Rolf Nofer, HRB 105960
1 ALLGEMEINES – GELTUNGSBEREICH
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend ,,AGB” genannt) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des §14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen, sowie Privatpersonen. Sie sind Bestandteil aller Verträge und Aufträge die die Meteor Nofer GmbH mit ihrem Vertragspartner (nachfolgend auch ,,Auftraggeber“ genannt) über die von ihr angebotenen Leistungen schließt.
2. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die Meteor Nofer GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.
2 ART/UMFANG DER LEISTUNG
1. Die Leistungen werden wie im Angebot / Auftrag vereinbart ausgeführt. Ergänzungen oder Änderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§126b BGB). Mit Ausnahme des Inhabers, Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter der Meteor Nofer GmbH nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen.
2. Die Auftragsdauer für Arbeiten in der Unterhaltsreinigung beträgt mindestens 6 Monate und ist unbefristet — soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist. Das Vertragsverhältnis kann vom Auftraggeber mit einer Frist von drei Monaten zum 31.12 eines jeden Jahres und vom Auftragnehmer jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
3. Die Firma Meteor Nofer GmbH stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Es wird nur fachlich geeignetes und zuverlässiges Personal eingesetzt. Ausländisches Personal darf nur eingesetzt werden, wenn eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung vorliegt. Dem Personal ist ausdrücklich untersagt, Einblick in Schriftstücke, Akten, Hefter usw. zu nehmen sowie Schränke, Schreibtische oder sonstige Behältnisse zu öffnen. Das Personal ist verpflichtet, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Das Personal ist ferner verpflichtet, alle Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumen gefunden werden, unverzüglich beim Auftraggeber abzugeben. Dem Personal ist untersagt, Personen, die nicht von der Firma AS Glas- und Gebäudereinigungs-Service GmbH eingesetzt sind, zur Arbeitsstelle mitzunehmen. Das gilt auch für Kinder.
3 ABNAHME, GEWÄHRLEISTUNG UND REKLAMATIONEN
1. Die Reinigungsleistungen der Meteor Nofer GmbH gelten bei wiederkehrenden Leistungen als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn nicht der Auftraggeber unverzüglich — spätestens bei Ingebrauchnahme— schriftlich Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.
2. Bei einmaligen Reinigungsleistungen (z.B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme — ggf. auch abschnittsweise — spätestens ein Tag nach Fertigstellung durch die Meteor Nofer GmbH. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gelten die Reinigungsleistungen als abgenommen.
3. Werden von dem Auftraggeber berechtigte Mängel der vertraglich vereinbarten Reinigungsleistung gerügt, so ist die Meteor Nofer GmbH zur Beseitigung des Mangels verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurück zu führen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an die Meteor Nofer GmbH weitergegeben hat, wird keine Haftung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.
4. Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder die Meteor Nofer GmbH trotz einer ihr gesetzten, angemessenen Nachfrist die Mängel nicht beseitigt, kann der Auftraggeber anstelle der Nachbesserung eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen.
5. Schadensersatz kann nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch die Meteor Nofer GmbH oder eines seiner Erfüllungsgehilfen verlangt werden sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dies gilt nicht bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten. Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine solche, auf die der Auftraggeber vertraut und auch vertrauen darf, z. b. die Verpflichtung zur rechtzeitigen Leistung sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Abnahme der Reinigungsleistung ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib und Leben von Personal des Auftraggebers bezwecken. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Bei einmaligen Reinigungsleistungen ist der Schadensersatz auf die Höhe des vereinbarten Werklohns begrenzt, bei wiederkehrenden Reinigungsleistungen auf zwei Monatsvergütungen.
6. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und beginnt mit der Abnahme.
7. Wird vor Ort festgestellt, dass eine Reklamation ungerechtfertigt ist, kann das Nachbessern bzw. die erneute Reinigungsleistung durch die Firma Meteor Nofer GmbH nochmal in Rechnung gestellt werden. Und zwar in Höhe der vorher vereinbarten Preise zur Dienstleistung.
8. Eine Reklamation/Mängelrüge ist ungerechtfertigt, wenn die beauftragte Leistung zwar durchgeführt wurde, aber das Ergebnis nicht besser erzielt werden kann. Siehe Punkt 9.
9. Der Auftragnehmer garantiert grundsätzlich nie, dass alle hartnäckige Verschmutzungen, Dreck und Vergilbungen etc. restlos beseitigt bzw. entfernt werden können. Dies gilt insbesondere für ältere Fensterahmen und Rahmenteile.
4 PREISE UND ANGEBOTE
1. Die im Angebot / Auftrag festgelegten Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes / Auftrages geltenden tariflichen und gesetzlichen, insbesondere sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Bestimmungen. Bei deren Änderung ändern sich auch die Preise entsprechend. Mehr-, Zusatz- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. In den Preisen enthalten sind alle Kosten, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind.
2. Die Firma Meteor Nofer GmbH kann eine Preisanpassung bei Vorliegen nachfolgender Voraussetzungen vom Auftraggeber verlangen:
(a) Als Anteil der Lohn- und Lohnfolgekosten am Gesamtpreis werden 90% vereinbart.
(b) Ergeben sich nach Abschluss dieses Vertrages tarifliche Lohnänderungen (Erhöhung oder Senkung), andere tarifliche Vereinbarungen (z.B. Arbeitszeitverkürzungen) oder Änderungen bei den Sozialabgaben, die sich unmittelbar auf die Lohn- und/oder Lohnfolgekosten auswirken, so können die in § 1 vereinbarten Preise nach schriftlicher Information und unter Nachweis des Grundes durch die Firma AS Glas- und Gebäudereinigungs-Service GmbH geändert werden.
(c) Für die Frage, ob und in welchem Umfang eine Lohnänderung vorliegt, ist der zwischen dem Gebäudereiniger-Handwerk des jeweiligen Tarifgebiets und den zuständigen Gewerkschaften abgeschlossene Lohn- und Rahmentarifvertrag maßgebend.
(d) Eine Preisanpassung kann frühestens ein Jahr nach Vertragsbeginn vereinbart werden.
3. Monatspauschalen (4,33 Wochen) sind vertraglich vereinbart. Im Preis miteinkalkuliert sind ausfallende Reinigungen, wie z.B. durch Feiertage. Feiertage oder urlaubsbedingte Betriebsschließungen berechtigen nicht zur Rechnungskürzung bzw. Gutschrifterstellung. Die Reinigungen können alternativ vorgezogen oder nachgeholt werden. Die Meteor Nofer GmbH wird keinen Mehraufwand berechnen, sollten sich mehr Reinigungstage ergeben, wie es in einigen Monaten der Fall ist.
4. Angebote gelten für die Dauer von drei Monaten ab Zustelldatum und sind an den zu dem Besichtigungszeitpunkt vorgefundenen Objektzustand gekoppelt. Eine Veränderung an dem Objektzustand kann zu einer Preisanpassung führen, die von uns schriftlich angezeigt wird.
5. Im Preis sind alle Urlaubs- und Krankheitsvertretungen und die Reinigungsmittel inbegriffen.
6. Kostenvoranschläge mündlich oder schriftlich durch die Meteor Nofer GmbH sind für diese unverbindlich. Dies gilt für Aufträge, die auf Stundenbasis beauftragt, ausgeführt und abgerechnet werden. Die tatsächlich benötigten Zeiten bei dieser Art von Beauftragung können abweichen! Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der tatsächliche Preis höher oder aber auch niedriger ausfallen kann.
7. Angebotene Pauschalpreise für Reinigungsdienstleistungen privater Auftraggeber, gelten vorerst nur für die erstmalige Beauftragung und Durchführung. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, den Preis danach in Absprache mit dem Auftraggeber anzupassen.
5 HAFTUNG
Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet die Meteor Nofer GmbH im Rahmen der von ihr abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein Versicherungsnachweis auszuhändigen. Der Auftraggeber hat nach Abnahme der Reinigungsleistungen, diese auf Ordnungsgemäßheit zu untersuchen und festgestellte Mängel sowie verdeckte Mängel nach deren Entdeckung unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 5 Tagen schriftlich anzuzeigen. Für Schäden, die der Meteor Nofer GmbH nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung.
6 AUSSCHLUSS GEWÄHRLEISTUNG / SACHMÄNGEL / HAFTUNG für Teppiche, Auslegware, Polstermöbel u.ä., Plexiglasreinigung, Solar- und Photovoltaikanlagen, Fensterreinigung / Plissees
1. Die Meteor Nofer GmbH bietet keine Gewährleistung bei der Reinigung von Auslegware, fest und lose verlegten Teppichen, sowie Polstermöbeln u.ä.. Dem Auftraggeber ist bekannt, welche Risiken bei einer Reinigung von Teppichen u.ä. entstehen können (z.B. Verfärbung, Verwellung, Ablösung vom Untergrund etc.).
2. Die Meteor Nofer GmbH bietet keine Gewährleistung bei der Reinigung von Plexiglas, normalen Glasflächen, sowie Solar- und Photovoltaikanlagen. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass bei einer Reinigung von Plexiglas aufgrund der weichen Beschaffenheit des Materials ein leichtes Verkratzen nicht verhindert werden kann. Dies gilt unabhängig von der verwendeten Reinigungsmethode. Ein leichtes Verkratzen der Plexiglasoberfläche stellt damit keinen Mangel dar. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass bei der Reinigung von normalen Glasflächen (auch Fensterreinigung), bei welcher ein Glashobel zum Einsatz kommen soll (Abklingen von Glasscheiben), aufgrund der Beschaffenheit des Materials und aufgrund vorhandener Verschmutzungen leichte feine Kratzer entstehen könnten und nicht verhindert werden können. Dies gilt unabhängig von der verwendeten Reinigungsmethode. Ein leichtes Verkratzen der Glasoberfläche stellt damit keinen Mangel dar. Der Auftraggeber ist hiermit informiert und beauftragt die Meteor Nofer GmbH ausdrücklich, die Reinigung mit einem Glashobel vorzunehmen, sollte dies nach Einschätzung der ausführenden Mitarbeiter nötig sein. Dies ist bei Grundreinigungen regelmäßig der Fall. Jegliche Schäden sind von der Haftung ausgeschlossen. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass bei der Reinigung von Solar- und Photovoltaikanlagen seitens der Meteor Nofer GmbH keine Gewähr für die anschließende technische Funktionsfähigkeit der Anlage übernommen werden kann. Der Auftraggeber hat insoweit selbst dafür Sorge zu tragen bzw. sich zu informieren, inwieweit nach den Vorgaben des Herstellers eine Reinigung derartiger Anlagen zulässig bzw. möglich ist. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass bei einer Reinigung von Einscheibensicherheitsglas (ESG) aufgrund der Beschaffenheit des Materials ein Verkratzen der Oberfläche nicht verhindert werden kann. Dies gilt unabhängig von der verwendeten Reinigungsmethode.
Ein leichtes Verkratzen der Oberfläche stellt damit keinen Mangel dar. Weiter kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass durch die Reinigung derartiger Anlagen deren Leistungsfähigkeit und / oder Effizienz erhalten oder gar gesteigert wird.
3. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass Plissees (Innen-Rollos) sehr anfällig sind für altersbedingte Brüchigkeit. Es kann daher bei der Fensterreinigung zu Beschädigungen an Stoff und Führdraht kommen. Schäden an Plissees und deren Aufhängung sind daher von der Gewährleistung bzw. Haftung ausgenommen.
4. Die vorgenannten Haftungs- und Gewährleistungsausschlüsse gelten ausdrücklich nicht bei Vorsatz und / oder grober Fahrlässigkeit seitens der AS Glas- und Gebäudereinigungs-Service GmbH oder ihrer Mitarbeiter. Der Verschuldensnachweis obliegt dem Auftraggeber.
7 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND AUFRECHNUNG
1. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Zugang fällig und zahlbar, da es sich um Lohnarbeiten handelt.
2. Der Abzug von Skonto bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.
3. Bei Überschreitung des Zahlungszieles leiten wir den Vorgang ohne weitere Ankündigung an unseren Inkasso-Partner Creditreform weiter. Hierdurch entstehen dem Auftraggeber erhebliche Gebühren.
4. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
5. Bei Zahlungsverzug ruhen die Reinigungsverpflichtungen der Meteor Nofer GmbH nebst deren Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Verpflichtung zur Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist.
6. Die Rechnungsstellung erfolgt postalisch oder auf elektronischem Weg, per Email.
8 DATENSCHUTZ, DATENSPEICHERUNG UND VERTRAULICHKEIT
1. Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden.
2. Meteor Nofer verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Daten und Informationen nur zur Durchführung des Vertrags zu verwenden und zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln.
3. Meteor Nofer gewährleistet, dass das System und die vom Kunden übermittelten Daten nach dem derzeitigen Stand der Technik hinreichend gesichert werden.
4. Meteor Nofer GmbH darf den Namen des Kunden und sein Logo in eine Referenzliste aufnehmen, sowie auf seiner Internetpräsenz und in Printmedien wie z. B. Flyern verwenden. Der Kunde hat das Recht, diesem Nutzungsrecht schriftlich zu widersprechen.
9 ÜBERNAHMEREGELUNG
1. Die Vertragspartner verpflichten sich, weder unmittelbar noch mittelbar Arbeitnehmer abzuwerben.
2. Die Abwerbung oder Einstellung von Mitarbeitern (auch von ehemaligen Mitarbeitern) ist ein Vertrauensbruch und verpflichtet den Auftraggeber zur Zahlung von drei Monatsvergütungen. Der Auftraggeber hat kein direktes Weisungsrecht gegenüber dem ausführenden Personal – sondern nur gegenüber dem Auftragnehmer bzw. dessen Beauftragte.
3. Eine Vermittlung liegt unwiderleglich vor, wenn der Auftraggeber oder ein mit ihm rechtlich oder wirtschaftlich verbundenes Unternehmen während der Dauer dieses Vertrages mit einem Mitarbeiter des Auftragnehmers ein Arbeitsverhältnis eingeht.
4. Eine Vermittlung liegt auch dann unwiderleglich vor, wenn der Auftraggeber oder ein mit ihm rechtlich oder wirtschaftlich verbundenes Unternehmen innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung dieses Vertrages mit einem Mitarbeiter des Auftragnehmers ein Arbeitsverhältnis eingeht.
5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer mitzuteilen, ob und wann ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde. Wenn im Streitfall der Auftragnehmer Indizien glaubhaft macht, die ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und einem seiner Beschäftigten vermuten lässt, so trägt der Auftraggeber die Beweislast dafür, dass ein Arbeitsverhältnis nicht besteht.
6. In den oben genannten Fällen hat der Auftraggeber eine Vermittlerprovision an den Auftragnehmer zu zahlen. Befristete Arbeitsverhältnisse sind in gleichem Umfang provisionspflichtig wie unbefristete.
7. Die Höhe der Vermittlerprovision beträgt das 2,5 fache des vereinbarten Honorars.
10 REINIGUNGSMITTEL UND GERÄTE
Die Firma Meteor Nofer GmbH stellt die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel in ausreichender Menge auf eigene Kosten zur Verfügung. Für alle Arbeiten werden nur hochwertige formaldehydfreie Reinigungsmittel verwendet. Ätzende und säurehaltige Mittel dürfen – mit Ausnahme für Toiletten – nicht verwendet werden. Die Meteor Nofer GmbH verwendet nur zugelassene chemische Reinigungsmittel, damit keine Belästigungen oder gesundheitliche Schäden durch giftige Dämpfe entstehen können. Nur in Ausnahmefällen, z.B. bei hartnäckigen Verschmutzungen, muss auf chemische Mittel zurückgegriffen werden. Der Auftraggeber stellt das zur Reinigung notwendige Wasser, Strom, Papier- und Mülltonnen, sowie einen für die Unterbringung der Hilfsmittel (Material, Maschinen, Geräte) verschließbaren Raum, Schrank o.ä. zur Verfügung und übernimmt dafür die Kosten.
11 SICHERHEITSEINBEHALT
Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen.
12 SCHLÜSSEL – UND NOTFALLVORSCHRIFTEN
Die für den Dienst notwendigen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder fahrlässig durch das Personal der Meteor Nofer GmbH herbeigeführte Schlüsselbeschädigungen haftet die Firma Meteor Nofer GmbH im Rahmen des §5.
13 AUSFÜHRUNG DURCH ANDERE UNTERNEHMEN
Die Firma Meteor Nofer GmbH GmbH ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen anderer Unternehmen zu bedienen.
14 VERTRAGSBEGINN, VERTRAGSKÜNDIGUNG, BEAUFTRAGUNG
1. Der Vertragsbeginn richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung. Das Vertragsverhältnis kann nach der Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr mit einer Frist von drei Monaten zum 31.12. eines jeden Jahres schriftlich gekündigt werden. Die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits nach Maßgabe des § 314 BGB unberührt. Weiteres siehe §2.
2. Mit seiner Beauftragung, die auch telefonisch gilt, bestätigt der Auftraggeber, unsere AGB gelesen und verstanden zu haben. Er erklärt sich mit unseren AGB einverstanden. Diese sind auf unserer Homepage einzusehen.
3. Der Auftragnehmer setzt für die vereinbarten Leistungen die erforderliche Anzahl von Arbeitskräften, sowie Kontrollpersonal ein. Der Auftragnehmer stellt sämtliche zur Reinigung benötigten Maschinen, Geräte und umweltfreundliche Reinigungsmittel. Es werden keine minderwertigen oder schädlichen Reinigungsmittel verwendet. Es ist Aufgabe der Meteor Nofer GmbH, den optimalen Sauberkeitsgrad zu erreichen. Ein Anspruch auf Verrichtung von Leistungen durch eine bestimmte Arbeitskraft besteht nicht. Der Auftragnehmer überwacht die Reinigungsarbeiten und verpflichtet sich, dass das Reinigungspersonal die Bestimmungen der Hausordnung des Auftraggebers beachtet.
4. Bei Änderung des Tarifabkommens der gesetzlichen Sozialleistungen, ist die Meteor Nofer GmbH berechtigt, den Vertragspreis entsprechend der festgesetzten prozentualen Erhöhung monatlich anzupassen.
5. Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer eine unterschriebene Vertragskopie, spätestens 7 Tage nach Beauftragung, zukommen lassen. Erhält der Auftragnehmer innerhalb dieser Frist oder darüber hinaus keine unterschriebene Vertragskopie, gilt der Vertrag und unsere AGB als angenommen und ist auch ohne Unterschrift rechtsgültig!
6. Werden vereinbarte Termine kurzfristig kundenseitig abgesagt, oder sorgen äußere Wettereinflüsse für einen Ausfall der geplanten Reinigung, so ist die Meteor Nofer GmbH berechtigt, den gesamten geplanten Leistungsumfang zu berechnen. Änderungswünsche bzw. Terminabsagen sind bis 48 Stunden / 2 Geschäftsöffnungstage vor dem geplanten Termin möglich und kostenfrei.
7. Der Vertrag ist aufgehoben, wenn aufgrund von Änderungswünschen ein neuer Vertrag unterschrieben wurde.
15 GERICHTSSTAND, RECHTSWAHL UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Meteor Nofer GmbH; die Meteor Nofer GmbH ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen Geschäftssitz zu verklagen.
2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Soweit diese AGB Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
4. Die Meteor Nofer GmbH beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.