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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR PV-REINIGUNG

1 ALLGEMEINES GELTUNGSBEREICH

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch Unternehmern. Abweichende Bestimmungen oder ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.

2 Die AGB gelten für sämtliche von uns zu erbringenden Leistungen im Bereich der PV-Reinigung nach Maßgabe des zwischen der Meteor Nofer Gmbh und dem Kunden geschlossenen Vertrages.

2 ART/UMFANG DER LEISTUNG

  1. Die Angebote der Meteor Nofer GmbH, Informationen und Preise aus Prospekten oder anderen Werbematerialien sind freibleibend und für die Meteor Nofer GmbH nicht bindend. Insbesondere wird für die Richtigkeit von Kostenvoranschlägen keine Gewähr übernommen.

  1. Vereinbarungen zwischen der Meteor Nofer GmbH und dem Kunden sind verbindlich, wenn der Kunde einen entsprechenden schriftlichen Auftrag der Meteor Nofer GmbH unterzeichnet, der diese AGB enthält. Dasselbe gilt, wenn der Kunde eine ausdrückliche schriftliche Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten erhalten hat.

  1. Die Leistungen werden, wie im Auftrag vereinbart ausgeführt. Änderungen und/oder Erweiterungen eines Auftrags sind nur gültig, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich von der Meteor Nofer GmbH festgelegt werden.

    3 AUSFÜHRUNG DER LEISTUNG

  1. Die von der Meteor Nofer GmbH genannten Fristen und Termine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

  1. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und/oder von Ereignissen, die der Meteor Nofer GmbH die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z.B. Betriebsstörungen, Wetterlage, Materialbeschaffung, behördliche Anordnungen etc. berechtigen die Meteor Nofer GmbH die Leistungen, um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Vorbereitungsfrist hinauszuschieben. Aus der Nichteinhaltung von vereinbarten Fristen für die Ausführung des Auftrages, die von der Meteor Nofer GmbH nicht zu vertreten war, kann der Kunde keine Ansprüche herleiten.

  1. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Meteor Nofer GmbH mit der Erbringung seiner Leistungen rechtzeitig beginnen und diese rechtzeitig durchführen und beenden kann. Der Kunde hat während des Zeitraums der Durchführung des Auftrages freien Zugang zum Leistungsort (Straße, Hof, Dach, Photovoltaikanlage, etc.) in der Weise zur Verfügung zu stellen, dass die Leistungen zur Ausführung des Auftrages dort ordnungsgemäß erbracht werden können. Für den Einsatz einer Hebebühne muss der Auftraggeber eine entsprechende Stellfläche für den Hubsteiger (3m x 3m) zur Verfügung stellen. Für die Belastbarkeit der Stellfläche (Gewicht Hubsteiger: 1992kg) trägt der Auftraggeber die Gewährleistung. Der Kunde wird der Meteor Nofer GmbH darüber hinaus einen ordnungsgemäßen Wasser- und Stromanschluss zur Verfügung stellen und die dafür anfallenden Kosten übernehmen. Gebäude, Dach, Zuleitungen, Zufahrten und alles, was von Seiten des Auftraggebers zur Verfügung steht, müssen sicher und in ordnungsgemäßem Zustand sein. Für den Fall, dass Leistungen durch die Meteor Nofer GmbH wegen fehlender Mitwirkung des Kunden entsprechend dem Vorstehenden nicht erbracht werden können und hierdurch weitere Kosten (z.B. erneute Anfahrtskosten) entstehen, sind diese vom Kunden zu übernehmen.

  1. Wenn die Zugänglichkeit der PV-Anlage beschränkt ist, d.h. es können auf Grund verschiedener Gegebenheiten vor Ort nicht alle Module ordnungsgemäß gereinigt werden, wird nur die zugängliche Fläche der PV-Anlage gereinigt. Die Zugänglichkeit der Fläche definiert sich über die Erreichbarkeit der Module via Stangensystem unter Zuhilfenahme eines Hubsteigers. Für den Fall, dass eine Anlage unter Berücksichtigung der Zugänglichkeit nicht komplett erreichbar ist, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Reduzierung der angebotenen Pauschale.

    4 ABNAHME UND GEWÄHRLEISTUNG

  1. Der Kunde ist verpflichtet, nach Beendigung der Leistungen der Meteor Nofer GmbH, diese unverzüglich zu prüfen und auf Mängelfreiheit zu untersuchen. Die Abnahme hat unverzüglich nach vollständiger Erbringung der Leistung von der Meteor Nofer GmbH durch Auftraggeber und Auftragnehmer zu erfolgen. Kommt der Kunde der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gelten die Leistungen der Meteor Nofer GmbH als abgenommen.

  1. Sollten an der von Meteor Nofer gemäß Auftrag erbrachten Leistung Mängel festgestellt werden, so hat der Kunde diese umgehend, spätestens innerhalb von drei (3) Werktagen, schriftlich zu rügen. In der Mängelrüge ist der Mangel zu spezifizieren.

  1. Die Meteor Nofer GmbH ist im Falle eines Mangels der gemäß Auftrag erbrachten Leistung zur Nachbesserung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde Meteor Nofer wichtige Informationenüber Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen nicht mitgeteilt hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.

  1. Wenn und soweit ein Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Kunden ein weiterer Nachbesserungsversuch nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber anstelle der Nachbesserung Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten. Bei einer nur geringfügigen Pflichtverletzung, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden das Rücktrittsrecht nicht zu.

  2.  Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch die Meteor Nofer GmbH nicht.
  3. Auswirkungen der Leistungen von der Meteor Nofer GmbH auf Ansprüche des Kunden gegenüber dem Hersteller der Photovoltaikanlage oder Dritten (z.B. Garantieverlust), sind durch den Kunden zu tragen, Meteor Nofer übernimmt hierfür keine Haftung.

  1. HAFTUNG FÜR SCHÄDEN

  1. Die Haftung der Meteor Nofer GmbH für vertragliche und/oder deliktische Pflichtverletzungen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Leib und Gesundheit des Kunden sowie von Kardinalpflichten. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt gleichfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzung der Erfüllungsgehilfen von Meteor Nofer.

  1. Der Kunde wurde darüber aufgeklärt, dass es bei der Reinigung der Module selbst bei vorsichtigster Reinigung zu möglichen Schleif- und Schlierspuren oder Verkratzungen kommen kann, dies gilt insbesondere bei der Beseitigung festhaftender Verschmutzungen, wie insbesondere Grünspan, Moose oder Flechten. Eine Haftung für solche möglichen Folgen der Durchführung des Reinigungsauftrages haftet die Meteor Nofer GmbH nicht, wenn und soweit die Beschädigungen lediglich auf leichte Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Dennoch wird ausdrücklich eine Reinigung gewünscht.

  1. PREISE

1.Es gelten die im Auftrag festgelegten Preise. Zusätzliche Leistungen werden gesondert vergütet.

  1. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  1. Die in Rechnung gestellten Beträge werden innerhalb von zehn (10) Werktagen nach dem Rechnungsdatum fällig und sind kostenfrei an Meteor Nofer zu entrichten. Skontoabzüge werden nicht anerkannt.

  1. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

  1. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Meteor Nofer GmbH anerkannt sind. Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

  1. Das Recht des Kunden, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder für eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen.

  1. Ansprüche der Meteor Nofer GmbH auf Zahlung des vereinbarten Entgelts verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf (5) Jahren. Für den Beginn der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.

  1. Sollten der Meteor Nofer GmbH Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen oder sich dieser Meteor Nofer gegenüber mit Zahlungsverpflichtungen in Verzug befindet oder Schecks nicht eingelöst werden, so werden sämtliche bestehenden Forderungen von Meteor Nofer sofort fällig. Meteor Nofer ist in diesem Fall zudem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen und bis zur vollständigen Zahlung die Leistungen einzustellen.



  1. ERKLÄRUNGEN


Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber Meteor Nofer GmbH oder einem Dritten im Rahmen des Auftrags abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

8.  ERFÜLLUNGSORT/GERICHT

 

  1. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Sitz von Meteor Nofer
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Unternehmern der Sitz von der Meteor Nofer GmbH.
  3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts.

    9.  DATENSPEICHERUNG


Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden.

10.  TEILUNWIRKSAMKEIT


Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.